Verbraucherwiderrufsbelehrung
bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen — Informationspflicht nach § 312 d Abs. 1 i.V.m. Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2 EGBGB.
Was es mit der Widerrufsbelehrung auf sich hat
Der Verbraucher kennt das Widerrufsrecht schon von anderen Gelegenheiten, z. B. aus dem Online-Handel. Nach dem Willen der EU gilt dies auch für Maklerverträge (Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EU). Seit 2014 ist der Makler verpflichtet, seine Kunden über ihr Widerrufsrecht zu informieren, wenn der provisionspflichtige Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird.
Oftmals wird der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten bereits vor der Besichtigung geschlossen. Seit Ende 2020 muss zudem ein Textformerfordernis beachtet werden, wenn es um den Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung geht. Beides sollte den Verbraucher nicht abschrecken, da eine Provision nur zu zahlen ist, wenn es zum Kaufvertrag kommt.
Widerrufsrecht — Was Sie als Kunde wissen sollten
- Ein Maklervertrag kommt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bereits zustande, wenn Sie sich bloß über das Objekt informieren wollen, von der Provisionspflicht wissen und die Dienste des Maklers in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 3.5.12 — III 62/11). Beim Kauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung muss der Maklervertrag dem Textformerfordernis entsprechen.
- Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss, aber nicht bevor die Widerrufsbelehrung in Textform (Fernabsatz) oder Papierform (außerhalb Geschäftsräume) übermittelt wurde.
- Sie müssen — wie bisher — nur dann eine Provision zahlen, wenn es zum Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages kommt und dies auf die Tätigkeit des Maklers zurückgeht.
- Sie gehen keine weiteren Verpflichtungen ein, wenn Sie dem Makler den Erhalt der Widerrufsbelehrung bestätigen. Besichtigungen werden nicht abgerechnet.
- Sie als Interessent/Verbraucher erhalten lediglich das Recht, den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
- Sollten Sie nach der Besichtigung kein Interesse mehr am Objekt haben, müssen Sie nichts weiter unternehmen, also auch nicht widerrufen. Ihr Makler wird Ihnen keine Rechnung stellen.
- Ihr Makler kann das Widerrufsrecht nicht ausschließen — Sie können nicht darauf verzichten. Hat der Makler seine Leistung vollständig erbracht, können Sie Ihr Widerrufsrecht vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB).
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts: Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben.
Widerruf richten an
Quelle: Immobilienverband IVD