64711 Erbach · Schönnen

Wohnhaus mit Nebengebäude auf einem großen Grundstück in Erbach-Schönnen

195.000 €
Verfügbar

Auf einen Blick

  • Scheune/Nebengebäude
  • sofort frei
  • Energiebedarfsausweis, 467 kWh/(m²*a), Heizöl, Energieeffizienzklasse: H

Objektbeschreibung

Das im Jahr 1937 erbaute Wohnhaus vereint historischen Charme und dem besonderen Charakter vergangener Zeiten.

Die Immobilie erstreckt sich über zwei Etagen und wird durch ein vielseitig nutzbares Nebengebäude ergänzt.

Im Erdgeschoss befinden sich neben dem Treppenhaus ein Wohnzimmer, ein Esszimmer, die Küche, der Eingangsbereich sowie ein Gäste-WC.

Im 1. Obergeschoss stehen Ihnen 3 Schlafzimmer zur Verfügung. Eines davon ist ein Durchgangszimmer, das zuletzt als Ankleidezimmer genutzt wurde. Ebenfalls auf dieser Etage befinden sich ein Wannen-Duschbad mit Zugang zur überdachten Dachterrasse sowie eine kleine Kammer. Über die Dachterrasse gelangt man auch direkt in den großen Garten.

Der Keller ist vollständig unterkellert und bietet zwei Kellerräume sowie einen Heizungsraum.

Der Dachboden ist begehbar und durch das Treppenhaus zugänglich.

Das Nebengebäude bietet im Erdgeschoss 4 Räume und im 1. Obergeschoss einen großen Raum, der über die Dachterrasse und über den Garten betreten werden kann.

Das große Grundstück umfasst ca. 1.813 m² und ist bereits in 3 Flurstücke aufgeteilt.

Ausstattung

Das Wohnhaus verfügt über eine einfache Ausstattung. Die isolierverglasten Kunststoff-Fenster stammen aus dem Jahr 1986. Beheizt wird die Immobilie über eine Öl-Zentralheizung aus dem Jahr 1983.
Die Bodenbeläge bestehen aus Parkett-, Fertigparkett- sowie Fliesenböden. Ein Wannen-Duschbad (alt) und ein Gäste-WC.

Lage

ca. 5 Fahrminuten von der Kreisstadt Erbach entfernt, an der B45

Sonstiges

Sandsteinkeller, die beiden Öltanks wurden 2020 erneuert, das Dach wurde wahrscheinlich in den 90 Jahren erneuert.

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Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

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Gesetzliche Regelung zum Geldwäschegesetz

Nach dem Geldwäschegesetz (GwG), gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 müssen Immobilienmakler die Identität ihrer Kunden feststellen. Das bedeutet, dass Immobilienmakler verpflichtet sind, sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen zu lassen und die Daten aus dem Personalausweis festzuhalten. Wir bitten Sie daher, das Kontaktformular vollständig auszufüllen und bei einer Besichtigung einen gültigen Personalausweis mitzubringen.

Außerdem muss der Immobilienmakler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

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